Einteilung der Delikte im Strafrecht in Verbrechen und Vergehen

Lösung der Widerholungsfrage: Was versteht man unter einem Verbrechen? Was versteht man unter einem Vergehen? Wo findet sich eine Regelung dazu im Gesetz?

Die Regelung im Gesetz dazu findet sich in § 12 des StGB. Die amtliche Überschrift lautet: „Verbrechen und Vergehen“

Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind, 12 Abs. 2 StGB

Abschließend ergänzt folgenden Lückentext:

Vergehen sind somit alle Straftaten, die nicht _________________sind.

Literatur:
Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, Rn. 17, [44. Aufl./2014]

aus [04-01] Strafrecht AT ǀ Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen von © Ass. jur. Diane Janzen