Was versteht man unter dem Begriff „Recht“?

[Begriff] Was versteht man unter dem Begriff „Recht“?

Mit Recht meint man Regeln für das menschliche Zusammenleben, die mit Hilfe staatlichen Zwangs durchsetzbar sind.
Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, Rn. 1. [38 Aufl./2014]

Stand:
14. Bearbeitung / 29. Oktober 2017
15. Bearbeitung / 13. November 2017
16. Bearbeitung / 28. Januar 20173