Was versteht man unter dem Begriff „Rechtsanwendung“?

Was versteht man unter dem Begriff „Rechtsanwendung“?

Mit „Rechtsanwendung“ ist die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, sog. Rechtsnormen auf einen Lebensvorgang (Sachverhalt) gemeint. Diesen Prüfungsvorgang nennt man „Subsumtion“.
Brox/Walker, BGB AT, Rn. 51 [Aufl. 38/2014]; Köhler, BGB AT, § 4 Rn. 1 [33. Aufl.]