Was versteht man unter dem Begriff „Rechtsanwendung“?
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Mit „Rechtsanwendung“ ist die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen, sog. Rechtsnormen auf einen Lebensvorgang (Sachverhalt) gemeint. Diesen Prüfungsvorgang nennt man „Subsumtion“.
Brox/Walker, BGB AT, Rn. 51 [Aufl. 38/2014]; Köhler, BGB AT, § 4 Rn. 1 [33. Aufl.]